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| Allgemeine Geschäftsbedingungen | § 1 - Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Kommunikation & Wartung und dem Kunden - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Kommunikation & Wartung nicht an, es sei denn, Kommunikation & Wartung hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 - Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
§ 3 - Vertragsabschluss und Rücktritt
Kommunikation & Wartung verpflichtet sich, die Bestellung des Kunden zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Kommunikation & Wartung zum Rücktritt berechtigt.
§ 4 - Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb der Kommunikation & Wartung verlassen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Kommunikation & Wartung liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von Kommunikation & Wartung zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen Kommunikation & Wartung dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
Der Verspätungsschaden bleibt der Höhe nach begrenzt auf den Wert der Bestellung. Kommunikation & Wartung ist frühestens dann zur Lieferung verpflichtet, wenn die Zahlung des Kunden eingegangen ist.
§ 5 - Fälligkeit und Zahlung
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis bar, per Scheck oder Überweisung zahlen, wobei die Zahlung erst mit Eingang des Kaufpreises bei Kommunikation & Wartung als bewirkt gilt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Kommunikation & Wartung berechtigt, die Kosten einer evtl. Rücklast-Schrift sowie Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls Kommunikation & Wartung ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Kommunikation & Wartung berechtigt, diesen geltend zu machen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 6 - Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgeschrieben oder diese von Kommunikation & Wartung anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 - Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von Kommunikation & Wartung zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Kommunikation & Wartung nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist Kommunikation & Wartung zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Kommunikation & Wartung zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Kommunikation & Wartung haftet deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Kommunikation & Wartung nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige materielle und immaterielle Schäden des Kunden. Bei der über K&W erworbenen Software haftet auschliesslich der Hersteller der Software. Hier sind die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller bindend, insbesondere im Handling mit Softwarepflegeverträgen.
Soweit die Haftung von Kommunikation & Wartung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus § 1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463 und 480 Abs.2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern Kommunikation & Wartung eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
§ 8 - Datenschutz
Der Kunde ist über Art, Zweck, Umfang und Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch Kommunikation & Wartung ausführlich informiert worden. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 9 - Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von Kommunikation & Wartung. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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